Teilnahmebedingungen MEGA Empfehlungsprogramm
Empfehlungsprogramm - Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Teilnahmeberechtigung
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Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, muss man seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Person, die eine andere Person wirbt, wird als "Werber*in" bezeichnet, während die Person, die geworben wird, "Geworbene(r)" genannt wird. Das Empfehlungsprogramm wird fortan in diesen Geschäftsbedingungen als "Empfehlungsprogramm" bezeichnet.
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An dem Programm können nur Einzelpersonen teilnehmen, Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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Ein Teilnehmer des Programms kann ein Kunde der MegaWatt Solar AG sein, aber auch ein Nicht-Kunde.
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Man kann sich nicht selbst werben, um Prämien zu verdienen. Werber*in und Geworbene(r) müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein.
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Die zusammengehörigen Personen, “Werber*in” und “Geworbene”, müssen ihren ständigen Wohnsitz an unterschiedlichen Adressen nachweisen können und dürfen nicht mit der jeweils anderen Person im selben Haushalt leben.
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Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter*innen der MegaWatt Solar AG.
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Die MegaWatt Solar AG ist berechtigt, Personen nach eigenem Ermessen vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen, wenn dies begründet ist. Dazu gehören die folgenden Gründe:
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Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MegaWatt Solar AG oder des Empfehlungsprogramms.
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Falsche Angaben gegenüber der MegaWatt Solar AG.
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Versuch von betrügerischen Aktivitäten bezüglich des Empfehlungsprogramms.
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B) Empfehlungsmechanismus
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Personen können via Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch geworben werden. Dafür benötigen Sie allerdings das Einverständnis der zu werbenden Person.
C) Prämien
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Empfehlungsprämie: Wenn eine geworbene Person erfolgreich eine PV-Anlage erwirbt, hat der bzw. die jeweilige Werber*in den Anspruch auf eine Prämie von CHF 750. Diese wird auf ein schweizerisches Konto des Werbenden überwiesen.
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Der Anspruch auf die Prämie für Werber*innen entsteht 30 Tage nach der Installation der PV-Anlage.
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Rabatt für Geworbene: Der Geworbene, der einen Kauf tätigt, erhält einen Sofortrabatt von CHF 750 auf den Kauf seiner PV-Anlage.
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Empfehlungs-Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
D) Datenschutz:
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Alle persönlichen Daten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt werden, werden in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie behandelt.
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Personenbezogene Daten, die von MegaWatt Solar im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
E) Allgemeines:
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Die MegaWatt Solar AG behält sich das Recht vor, die Prämie innerhalb eines Zeitfensters von weiteren 30 Tagen nach Entstehen des Prämienanspruchs an den Werber auszuzahlen.
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Das Empfehlungsprogramm unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zug.
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Die MegaWatt Solar AG hat die Möglichkeit, die genauen Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit mit oder ohne Vorankündigung anzupassen oder aufzuheben.
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Mit der Teilnahme an unserem Empfehlungsprogramm erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden.
